{"id":44,"date":"2008-05-29T18:42:22","date_gmt":"2008-05-29T16:42:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.kah-hagen.de\/wordpress\/?page_id=44"},"modified":"2013-09-27T18:35:53","modified_gmt":"2013-09-27T16:35:53","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.kah-hagen.de\/kah\/verein\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: center;\"><strong>Kunst- und Atelierhaus  Hagen e.V.<\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong> <\/strong><\/p>\n<h4 style=\"text-align: center;\">S a t z u n g<strong><a href=\"http:\/\/www.kah-hagen.de\/wp-content\/uploads\/2013\/09\/satzung_kah_2010.pdf\"><\/a><\/strong><\/h4>\n<h4 style=\"text-align: center;\"><strong><a href=\"http:\/\/www.kah-hagen.de\/wp-content\/uploads\/2013\/09\/satzung_kah_2010.pdf\">(PDF-Download)<\/a><\/strong><strong><\/strong><\/h4>\n<h4 style=\"text-align: center;\"><strong>(in der Fassung vom 30.10.2010)<\/strong><\/h4>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 1 Rechtsform und Name<\/span><\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein besitzt die Rechtsform eines eingetragenen Vereins und f\u00fchrt den Namen \u201eKunst- und Atelierhaus Hagen e.V.&#8220; Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hagen einzutragen.<\/p>\n<p>(2) \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein wurde am 25.09.2007 in Hagen gegr\u00fcndet. Der Sitz des Vereins ist Hagen. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 2 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/span><\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 3 Vereinszweck<\/span><\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der bildenden Kunst im Raum Hagen durch Schaffung einer gemeinschaftlichen Wirkungsst\u00e4tte der Kommunikation, Aktion und Repr\u00e4sentation zwischen K\u00fcnstlern, F\u00f6rderern und Unterst\u00fctzer der Kunst in der Hochstrasse 76, 58095 Hagen.<\/p>\n<p>(2) \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Satzungszweck wird verwirklicht durch gemeinschaftliche Atelierr\u00e4ume, Ausstellungen, Kunstprojekten und \u00d6ffentlichkeitsarbeit.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/span><\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden, mit einem einfachen Stimmrecht.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mitglied Kraft Amtes ist ein Vertreter der Eigent\u00fcmerin des Hauses Hochstr. 76, 58095 Hagen, mit einem einfachen Stimmrecht.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die ordentliche Mitgliedschaft wird durch Beitritt erworben. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich unter Erteilung der vom Verein verlangten Ausk\u00fcnfte bei dem K\u00fcnstlerbeirat zu stellen. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der dem Vorstand unterstellte K\u00fcnstlerbeirat endg\u00fcltig. Die Aufnahme ist vollzogen, sobald dem Antragsteller eine Best\u00e4tigung dar\u00fcber zugegangen ist.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Es ist m\u00f6glich eine au\u00dferordentliche Mitgliedschaft als F\u00f6rdermitglied ohne Stimmrecht zu beantragen. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich bei dem Vorstand zu stellen. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung an.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 5 Beendigung der Mitgliedschaft<\/span><\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Beendigung der Mitgliedschaft ist gegeben bei Aufl\u00f6sung des Kunst- und Atelierhaus Hagen e.V.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Durch Austrittserkl\u00e4rung. Die Austrittserkl\u00e4rung ist nur mit einer K\u00fcndigungsfrist von drei Monaten zul\u00e4ssig. Sie ist dem Vorstand sp\u00e4testens zum 5. eines Monats\u00a0 schriftlich anzuzeigen;<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitgliedschaft endet, wenn eine der Voraussetzungen f\u00fcr den Erwerb der Mitgliedschaft weggefallen ist oder sich nachtr\u00e4glich herausstellt, dass diese bereits bei Erwerb nicht vorlagen und auch nachtr\u00e4glich nicht erf\u00fcllt sind, sowie durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt kann mit einer Frist von drei Monaten erkl\u00e4rt werden. Die Erkl\u00e4rung muss schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand erfolgen.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ein Mitglied kann aus wichtigem Grund (unter anderem bei vereinssch\u00e4digendem Verhalten z.B. durch Aktionen oder \u00c4u\u00dferungen, die den Verein oder einzelne Mitglieder des Vereins in der \u00d6ffentlichkeit herabsetzen), mit sofortiger Wirkung, nach vorheriger Anh\u00f6rung, ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcr den Ausschluss ist der Vorstand zust\u00e4ndig. Der Beschluss des Vorstandes \u00fcber den Ausschluss eines Mitgliedes bedarf der Dreif\u00fcnftelmehrheit. Der Ausschluss ist dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen.<\/p>\n<p>(6)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Jedes ausscheidende ordentliche Mitglied hat die Beitr\u00e4ge f\u00fcr den laufenden und die folgenden zwei Monate in voller H\u00f6he zu erbringen, auch wenn die Mitgliedschaft vorher endet. Ein Anspruch auf Auskehrung eines Teiles des Mitgliedsbeitrags oder auf irgendwelche sonstigen Leistungen des Vereins besteht bei Beendigung der Mitgliedschaft nicht.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 6 Rechte und Pflichten<\/span><\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Jedes Mitglied ist verpflichtet, eine in der jeweiligen Mitgliederversammlung noch n\u00e4her zu bezeichnende Anzahl von Stunden, ehrenamtlich f\u00fcr den Verein zu leisten. Er ist verpflichtet, sich bei den Veranstaltungen des Vereins zu beteiligen.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitgliedschaftsrechte k\u00f6nnen von den Mitgliedern nur pers\u00f6nlich wahrgenommen werden (jedoch Hinweis auf \u00a7 11 Abs. 6).<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitgliedschaft ist beitragspflichtig.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das Mitglied Kraft Amtes gem\u00e4\u00df \u00a7 4 (2) ist von der Beitragspflicht befreit.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Jedes Mitglied ist an satzungsgem\u00e4\u00dfe Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes gebunden.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 7 Organe<\/span><\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Organe des Vereins sind:<\/p>\n<p>a) Die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>b) Der Vorstand.<\/p>\n<p>c) Der K\u00fcnstlerbeirat<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 8 Zust\u00e4ndigkeit der Mitgliederversammlung<\/span><\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitgliederversammlung ist zust\u00e4ndig f\u00fcr alle Angelegenheiten, die nicht durch die Satzung oder durch Gesetz anderen Organen \u00fcbertragen sind.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss bestimmte Aufgaben in jederzeit widerruflicher Weise auf den Vorstand \u00fcbertragen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 9 Gegenstand der ordentlichen Mitgliederversammlung<\/span><\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft insbesondere \u00fcber<\/p>\n<p>a) Festsetzung des Etats f\u00fcr das kommende Gesch\u00e4ftsjahr,<\/p>\n<p>b) Festsetzung der Beitr\u00e4ge,<\/p>\n<p>c) Entlastung des Vorstandes,<\/p>\n<p>d) die Wahl der Vorsitzenden und der \u00fcbrigen Vorstandsmitglieder,<\/p>\n<p>e) die Wahl der Rechnungspr\u00fcfer,<\/p>\n<p>f) Satzungs\u00e4nderungen,<\/p>\n<p>g) die Aufl\u00f6sung des Vereins,<\/p>\n<p>h) die Bestellung der Liquidatoren im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Vorschl\u00e4ge zur Tagesordnung oder Antr\u00e4ge, die auf der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung gestellt werden sollen, m\u00fcssen mindestens drei Wochen vor dem Versammlungstermin schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde eingereicht werden.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 10 Einberufung der Mitgliederversammlung<\/span><\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstandsvorsitzenden unter Angabe des Tagungsortes und des Termins sowie der Tagesordnung schriftlich einberufen. Die Einberufung muss mindestens 15 Tage vor dem Sitzungstag zur Post gegeben werden. Eine formlose Ank\u00fcndigung soll mindestens sechs Wochen vorher erfolgen<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet j\u00e4hrlich einmal statt.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen wenn,<\/p>\n<p>a) die Interessen des Vereins es erfordern und der Vorstand es mit Dreif\u00fcnftelmehrheit beschlie\u00dft;<\/p>\n<p>b) mindestens 20 % der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der Tagesordnung beantragen. In diesem Falle muss die Versammlung sp\u00e4testens innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Antrages erfolgen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 11 Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung<\/span><\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitgliederversammlung entscheidet durch Beschl\u00fcsse.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitgliederversammlung ist, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen ist, nur bei Anwesenheit von mindestens 50% der stimmberechtigten Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>(2)a)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Sind weniger als 50% der Mitglieder anwesend, wird die Beschlussf\u00e4higkeit durch den Vorstand erkl\u00e4rt. Direkt im Anschlu\u00df wird festgelegt und im Protokoll vermerkt, dass die tats\u00e4chlich anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig sind, wenn ihre Anzahl mindestens 11 (elf) betr\u00e4gt. Der Nachweis erfolgt durch Anwesenheitsliste. Die Fortsetzungsversammlung wird er\u00f6ffnet.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden mit einer Zweidrittelmehrheit beim ersten Wahlgang, bei einem zweiten Wahlgang mit der einfachen Mehrheit, der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen gefasst, soweit nicht durch die Satzung oder durch zwingendes Gesetz etwas anderes bestimmt ist. Der Inhalt der Beschl\u00fcsse ist im Protokoll festzuhalten.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00c4nderungen der Satzung k\u00f6nnen nur vom Vorstand oder 20% der stimmberechtigten Mitglieder, und von diesen schriftlich beim Vorstand, sp\u00e4testens einen Monat vor der Beschlussfassenden Mitgliederversammlung, beantragt werden, sie bed\u00fcrfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Eine Zweidrittelmehrheit ist auch f\u00fcr den Beschluss \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins erforderlich.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Wahlen erfolgen geheim, falls die Mitgliederversammlung nicht einstimmig beschlie\u00dft, die Abstimmung offen durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>(6)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme. Jedes Mitglied kann sich in der Mitgliederversammlung durch ein anderes, schriftlich bevollm\u00e4chtigtes, Mitglied vertreten lassen.<\/p>\n<p>(7)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Beschl\u00fcsse k\u00f6nnen nur innerhalb von einem Monat nach Versand des Protokolls gegen\u00fcber dem Vorstand angefochten werden. Sie sind vom Schriftf\u00fchrer oder einem Mitglied des Vorstandes zu protokollieren.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 12 Vorstand<\/span><\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Vorstand setzt sich aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Sprecher des K\u00fcnstlerbeirates und dem Vertreter der Hauseigent\u00fcmerin gem\u00e4\u00df \u00a7 4 (2) zusammen.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Folgende Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt:<\/p>\n<p>in den geraden Kalenderjahren: Der 1. Vorsitzende<\/p>\n<p>in den ungeraden Kalenderjahren: Der 2. Vorsitzende, der Kassenwart<\/p>\n<p>f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Sie bleiben auch nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Abwesende k\u00f6nnen gew\u00e4hlt werden, wenn sie ihre Bereitschaft zur Annahme des Amtes schriftlich erkl\u00e4rt haben.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gew\u00e4hlt ist, wer mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Wird eine solche Mehrheit nicht erreicht, findet zwischen den<strong> <\/strong>beiden Kandidaten mit der h\u00f6chsterreichten Stimmenzahl eine Stichwahl statt.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins. In seine Zust\u00e4ndigkeit fallen alle Gesch\u00e4fte, die nicht nach Satzung oder Gesetz anderen Organen zugewiesen sind. Der Vorstand kann die Wahrnehmung der Gesch\u00e4fte einer Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung \u00fcbertragen.<\/p>\n<p>(6)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Vorstand hat folgende Aufgaben<\/p>\n<p>a. Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung<\/p>\n<p>b. Einberufung der Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>c. Vollzug der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>d. Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens<\/p>\n<p>e. Erstellung der Jahres- und Kassenberichts<\/p>\n<p>f. Beschlussfassung \u00fcber die Aufnahme und den Ausschluss von Vereinsmitgliedern<\/p>\n<p>g. \u00d6ffentlichkeitsarbeit<\/p>\n<p>h. Akquisition von Spenden<\/p>\n<p>(7)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Vorstand entscheidet durch Beschluss in Vorstandssitzungen, zu denen er mindestens einmal j\u00e4hrlich zusammentritt und \u00fcber die eine Niederschrift zu fertigen ist. Die Einladung ergeht durch die 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von drei Wochen durch die Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Entscheidend ist die einfache Stimmenmehrheit. Beschlussf\u00e4higkeit besteht, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder zur Vorstandssitzung erscheinen.<\/p>\n<p>(8)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitglieder des Vorstands k\u00f6nnen sich in der Vorstandssitzung gegenseitig zur Vertretung bevollm\u00e4chtigen. Ein Vertretener kann in diesem Fall sein Stimmverhalten festlegen.<\/p>\n<p>(9)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart sind Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB. Zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Sie vertreten den Verein nach innen und nach au\u00dfen. Bei ihrem Handeln haben sie sich stets von den Zielen des Vereins leiten zu lassen, insbesondere die Satzung sowie Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes zu beachten.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 13 K\u00fcnstlerbeirat<\/span><\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der K\u00fcnstlerbeirat setzt sich aus einem maximal f\u00fcnfk\u00f6pfigen Gremium f\u00fcr k\u00fcnstlerische Fragen zusammen. Die Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Sie bleiben auch nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zu einer Neuwahl im Amt. Aus ihrem Kreis w\u00e4hlen sie Ihren Sprecher als st\u00e4ndiges Mitglied des Vorstandes.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Dem Beirat obliegt die Festsetzung der Vergabekriterien f\u00fcr Atelierpl\u00e4tze, die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen bei Kunstprojekten, die Organisation von thematisch konzipierten Gruppenausstellungen sowie die Vergabe von Stipendien.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der K\u00fcnstlerbeirat kann nur aus Vereinsmitgliedern zusammengesetzt sein.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 14 Beitrag<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Der monatliche Mitgliedsbeitrag, sowie dessen F\u00e4lligkeit wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt (\u00a7 9 (1b)). Das Mitglied Kraft Amtes gem\u00e4\u00df \u00a7 4 (2) ist von der Beitragspflicht befreit.<\/p>\n<p>Mitglieder, die mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages oder einer Umlage an den Verein \u00fcber sechs Wochen hinaus im R\u00fcckstand sind, verlieren bis zu deren Zahlung die Vereinsrechte.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 15 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur durch eine zu diesem Zweck einberufene au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Vereines vertreten sind und drei Viertel der anwesenden Mitglieder zustimmen.<\/p>\n<p>Falls die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht wird, muss innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden, der mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder des Vereins entscheidet.<\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder beim Wegfall des steuerbeg\u00fcnstigten Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft, die es ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.<\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse \u00fcber die k\u00fcnftige Verwendung des Verm\u00f6gens, d\u00fcrfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Die Auseinandersetzung erfolgt nach den Vorschriften des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 16 In-Kraft-Treten<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Diese Satzung tritt mit dem heutigen Tag in Kraft.<\/p>\n<p>Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der erg\u00e4nzenden Gr\u00fcndungsversammlung am 7.12.2007 beschlossen. Die Satzungs\u00e4nderung des \u00a711 Abs. 2a wurde mit den Mitgliederversammlungen 5.7.09 beschlossen.<\/p>\n<p><!--[if gte mso 9]><xml> <\/xml><![endif]--><!--[if gte mso 10]> <mce:style><!   \/* Style Definitions *\/  table.MsoNormalTable \t{mso-style-name:\"Normale Tabelle\"; \tmso-tstyle-rowband-size:0; \tmso-tstyle-colband-size:0; \tmso-style-noshow:yes; \tmso-style-priority:99; \tmso-style-qformat:yes; \tmso-style-parent:\"\"; \tmso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; \tmso-para-margin:0cm; \tmso-para-margin-bottom:.0001pt; \tmso-pagination:widow-orphan; \tfont-size:11.0pt; \tfont-family:\"Calibri\",\"sans-serif\"; \tmso-ascii-font-family:Calibri; \tmso-ascii-theme-font:minor-latin; \tmso-fareast-font-family:\"Times New Roman\"; \tmso-fareast-theme-font:minor-fareast; \tmso-hansi-font-family:Calibri; \tmso-hansi-theme-font:minor-latin; \tmso-bidi-font-family:\"Times New Roman\"; \tmso-bidi-theme-font:minor-bidi;} --><\/p>\n<p><!--[endif] --><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kunst- und Atelierhaus Hagen e.V. S a t z u n g (PDF-Download) (in der Fassung vom 30.10.2010) \u00a7 1 Rechtsform und Name (1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein besitzt die Rechtsform eines eingetragenen Vereins und f\u00fchrt den Namen \u201eKunst- und Atelierhaus Hagen e.V.&#8220; Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hagen einzutragen. 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